Rechtliche Betreuung
- Wenn volljährige Menschen Unterstützung brauchen, um das Leben zu meistern,
- in komplexen Lebenslagen,
- bestellt das Amtsgericht Betreuer mit erforderlichen Aufgabenkreisen. Die Voraussetzungen sind im § 1986 BGB festgelegt.
Im Vordergrund stehen Wohl und Wille von Klient und Klientinnen. Betreuung ist Unterstützung der Selbstbestimmung, keine Entmündigung.
